Geschenke
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Geschenke an Geschäftspartner können als Sachzuwendungen mit bis zu 35 Euro pro Person pro Jahr angesetzt werden – entscheidend ist der Einkaufspreis. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, stehen Ihnen sogar 35 Euro plus Mehrwertsteuer pro Person zur Verfügung.
Ein Geschenk muss der Förderung Ihres Geschäfts dienen und darf keinesfalls privat veranlasst sein – es kann aber durchaus auch zum Geburtstag eines Geschäftspartners verschenkt werden.
Vermerken Sie in jedem Fall auf dem Kaufbeleg, wer das Geschenk zu welchem Anlass bekommen hat.