Einrichtungsgegenstände

Geschäftlich genutzte Einrichtungsgegenstände können Sie unabhängig davon, ob Sie ein Arbeitszimmer haben oder nicht, als Betriebskosten ansetzen. Auch hier gilt: die Gegenstände sind nur abzugsfähig, wenn sie zu 90% betrieblich genutzt werden.

Was können Sie absetzen?

  • Schränke und Regale
  • Schreibtisch, Besprechungstisch, Stühle etc.
  • Laptop, Computer, Bildschirme etc.
  • Telefon, Fax, Handy

Neukauf

Wenn Sie neue Einrichtungsgegenstände für Ihren Betrieb kaufen, können Sie diese natürlich voll als Betriebsausgaben ansetzen. Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Rechnung auf Ihre Firma lautet und entsprechend adressiert ist.

Kauf von gebrauchten Gegenständen

Möchten Sie gebrauchte Gegenstände für das Geschäft nutzen, so können Sie diese mit einem formlosen Eigenbeleg in Ihr Betriebsvermögen einbringen. Möchten Sie zum Beispiel ein bestehendes Regal ab sofort geschäftlich nutzen, stellen Sie den momentanen Verkehrswert fest und vermerken Sie den angesetzten Wert auf einem Beleg.