Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge und wer zahlt diese?

Die Beiträge zur Unfallversicherung müssen Sie als Arbeitgeber in der Regel alleine tragen. Mit der Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten Ihrer Arbeitnehmer versichert. Die zuständige Behörde ist die entsprechende Berufsgenossenschaft. Es gibt hier keine einheitlichen Beiträge, da sich die Beitragshöhe an Gefahrenklassen orientiert. Die Unfallversicherung für Brückenbauer wird z.B. höher sein als bei einem Büroangestellten.

Die weiteren Sozialversicherungen werden in der Regel jeweils zu 50% von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Höhe der jeweiligen Beiträge und die Belastung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer entnehmen Sie der folgenden Aufstellung. Die Beiträge beziehen sich immer auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers.

Krankenversicherung: AN ca. 7,3 %, AG ca. 7,3 %, Gesamt ca. 15,5 %

Pflegeversicherung: AN ca. 0,975 %, AG ca. 0,975 %, Gesamt ca. 1,95 % ca. 2,20 % (kinderlos)

Rentenversicherung: AN ca. 9,95 %, AG ca. 9,95 %, Gesamt ca. 19,9 %

Arbeitslosenversicherung: AN ca. 1,4 %, AG ca. 1,4 %, Gesamt ca. 2,8 % ca. 3,3 % (ab 2010)

Summe: AN ca. 20,525 %, AG ca. 19,625 %, Gesamt ca. 40,15 %

 

Beispiel:Stellen Sie einen Mitarbeiter ein, der ca. 2.500,00 Euro brutto im Monat verdienen soll, ist mit folgenden Belastungen zu rechnen: Der Arbeitnehmeranteil (ca. 20,525 %) beträgt ca. 513,13 Euro (dieser wird wie die Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten) und der Arbeitgeberanteil (ca. 19,625 %) beträgt ca. 490,63 Euro (dieser wird zusätzlich zum Bruttolohn entrichtet). Die Gesamtkosten für den Mitarbeiter einschließlich Arbeitgeberanteil betragen somit ca. 2.990,63 Euro.

 


Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Die genauen und aktuellen Prozentsätze erfahren Sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.