Was gehört in einen Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist grundsätzlich formfrei und kann auch mündlich oder stillschweigend geschlossen werden, wenn im entsprechenden Tarifvertrag nicht ausdrücklich ein schriftlicher Vertrag vereinbart ist. Zu empfehlen ist jedoch, in jedem Fall einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Durchsetzen können Sie letzten Endes das, was Sie schriftlich vereinbart haben und beweisen können.

1) Tätigkeitsbereich

Schreiben Sie den Tätigkeitsbereich Ihres Mitarbeiters zum Beispiel durch eine Stellen- oder Aufgabenbeschreibung fest vor. Bauen Sie unbedingt auch eine Versetzungsklausel mit ein, damit Sie die Möglichkeit haben, Ihren Mitarbeiter jederzeit zu versetzen.

2) Beginn der Tätigkeit

Definieren Sie den Beginn der Tätigkeit genau. Wenn der Arbeitnehmer z.B. noch Prüfungen bestehen muss, nehmen Sie dies in den Vertrag mit auf: „Die Einstellung von Herrn / Frau … erfolgt zum … unter der Voraussetzung, dass …“

3) Arbeitszeit

Legen Sie die Arbeitszeit genau fest. Wie viele Stunden am Tag? Wie viele Stunden pro Woche? Wann ist Arbeitsstart und wann –ende? Wann und wie lange ist Mittagspause? Was ist mit Überstunden?

 

4) Vertragslaufzeit

Definieren Sie exakt die Laufzeit des Vertrages. Handelt es sich um einen unbefristeten oder einen befristeten Vertrag? Wenn unbefristet, wie lange dauert die Probezeit? Wenn ein befristeter Vertrag geschlossen wird, läuft dieser automatisch aus, wenn er vorher nicht verlängert wird?

5) Vergütung

Bestimmen Sie die Höhe der Vergütung und sämtliche Zuschläge unter Berücksichtigung der tariflichen Rahmenkonditionen. Zu welchem Zeitpunkt bekommt der Mitarbeiter seine Vergütung ausbezahlt? Wie sieht es mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld aus?

Legen Sie außerdem fest, dass eine Abtretung und Verpfändung des Lohnes / Gehaltes nicht möglich ist.

6) Fortzahlung im Krankheitsfall

Verweisen Sie hier auf die gesetzliche 6 Wochen Regel.

7) Urlaub

Wie viele Tage pro Jahr? Gibt es betriebliche Gegebenheiten an denen der Urlaub ausgerichtet werden muss – z. B. nach Ihren Urlaubszeiten?

8) Vertragsstrafe

Schließen Sie den Vertrag geraume Zeit vor Arbeitsbeginn, sollten Sie festlegen, ob eine Kündigung vor dem ersten Arbeitstag möglich ist oder nicht. Wenn nicht, setzen Sie eine angemessene Vertragsstrafe für diesen Fall an.

9) Kündigung

Bei den Kündigungsfristen verweisen Sie auf die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Fristen verändern sich mit der Dauer der Beschäftigung. Eine Kündigung muss von beiden Seiten schriftlich erfolgen.

10) Verschwiegenheit

Vereinbaren Sie, dass der Mitarbeiter über betriebsinterne Daten / Informationen Dritten gegenüber stillzuschweigen hat.

11) Wettbewerbsverbot

Durch ein Wettbewerbsverbot können Sie festlegen, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem Zeitrahmen von 2 Jahren nicht bei Firmen arbeiten kann, die in direktem Wettbewerb zu Ihrer Firma stehen. Diese Vereinbarung ist allerdings nur wirksam, wenn Sie dem Arbeitnehmer die Hälfte seiner Bezüge gewähren.

12) Nebentätigkeiten

Nebentätigkeiten können nur dann ausgeschlossen werden, wenn diese mit der Arbeitspflicht kollidieren.

Achten Sie darauf, dass alle darüber hinaus gehenden, individuellen Vereinbarungen auch schriftlich festgehalten werden und besprechen Sie im Rahmen einer Existenzgründungsberatung alle wichtigen Punkte mit einem erfahrenen Berater. Weitere allgemeine Informationen finden Sie auch in unserem Lexikon.