Naturwissenschaftliche und technische Berufe

Architekt

abgeschlossenes Fachhochschulstudium zum Diplom Architekt bzw. abgeschlossenes Bauingenieurstudium gemäß dem Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ und der Ingenieurkammergesetze des jeweiligen Landes. Voraussetzung um sich Architekt, Innenarchitekt, Stadtplaner oder Garten- und Landschaftsarchitekt … zu nennen, ist die Eintragung in die Architektenliste des zuständigen Landes

 

Chemiker

abgeschlossenes Hochschulstudium in der entsprechenden Fachrichtung

 

Ingenieur (ca. 240 Fachrichtungen)

abgeschlossenes Studium in der entsprechenden Fachrichtung

 

Lotsen

abgeschlossene Ausbildung und Tätigkeit entsprechend dem aktuellen Gesetz über das Seelotswesen

 

Hauptberuflicher Sachverständiger (über 400 mögliche Fachrichtungen)

abgeschlossene Ausbildung / Studium, Praxiserfahrung im Fachgebiet sowie Bestellung und Vereidigung

 

Biochemiker

abgeschlossenes Studium der Biochemie oder der Chemie mit Aufbaustudium

Wenn Sie sich nicht 100%-ig sicher sind, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird oder ob Sie sämtliche Zugangsvoraussetzungen erfüllen, sollten Sie dies auf jeden Fall im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder Businessplan-Erstellung mit einem Experten besprechen.>> zur kostenlosen Anfrage für eine Existenzgründungsberatung

Die dargestellte Liste der Berufe sowie die jeweiligen Zugänge/Besonderheiten wurden mit äußerster Sorgfalt recherchiert. Wir sind darauf bedacht, die Informationen richtig und aktuell darzustellen. Aufgrund der Komplexität, der unterschiedlichen Ausgestaltung von Berufen und des ständigen Wandels in diesem Bereich müssen wir trotz sorgfältiger Bearbeitung eine Haftung für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit ausschließen. Haftungsansprüche aufgrund von materiellen oder ideellen Schäden, die durch die Nutzung der Informationen entstehen, sind ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber, ob die von Ihnen verrichtete oder angestrebte Tätigkeit freiberuflicher Natur ist oder nicht, fällt letzten Endes das für Sie zuständige Finanzamt.