Unternehmen anmelden

Die einfachste Art, im Rahmen einer Existenzgründung ein Unternehmen anzumelden, ist die Gründung eines Einzelunternehmens. Es ist lediglich ein Gang zum Gewerbeamt nötig. Hier wird der entsprechende Antrag ausgefüllt, dann wird die geforderte Gebühr entrichtet – und das Unternehmen ist quasi gegründet. Das gleiche Verfahren gilt für die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Hier ist jedoch dringend zu empfehlen, einen schriftlichen Gesellschaftervertrag abzuschließen, der die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter festlegt, so dass es später nicht zu Streitigkeiten kommt.

Für die Gründung eine Unternehmergesellschaft (auch „1 Euro GmbH“ genannt), einer regulären GmbH, oder jeder Kapitalgesellschaft ist ein Notariatsvertrag und eine Eintragung ins Handelsregister notwendig. Diese Form der Gründung ist kostspieliger und dauert länger. Für die Gründung einer KG (Kommanditgesellschaft) oder OHG (Offene Handelsgesellschaft) reicht ein formloser Vertrag, jedoch ist auch hier eine Eintragung ins Handelsregister notwendig. Der Eintrag ins Handelsregister hat zudem den Vorteil, dass der Name des Unternehmens geschützt ist.

Es ist notwendig, bereits vor der Existenzgründung darüber nachzudenken, welche Rechtsform des Unternehmens für den beabsichtigten Zweck am besten geeignet ist. Auch der Unternehmensgegenstand sollte beim Unternehmen-Anmelden genau bedacht sein. Es verursacht nachher weitere Kosten, wenn der Unternehmensgegenstand erweitert werden muss, weil die sich entwickelnde Geschäftstätigkeit durch die vorliegende Beschreibung nicht abgedeckt ist.

Wenn bei Ihnen im Rahmen der Anmeldung Ihres Unternehmens Fragen entstehen, kontaktieren Sie uns einfach – wir helfen Ihnen gerne!