Die Kleinunternehmerregelung

 

Die Kleinunternehmerregelung hat nichts damit zu tun, wie „klein“ oder „groß“ Sie Ihr Unternehmen einschätzen. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf einen umsatzsteuerrechtlich exakt definierten Begriff.

 

Was bedeutet „Kleinunternehmerregelung“?

Als Unternehmer haben Sie grundsätzlich (abgesehen von einigen Ausnahmen z.B. Ärzte, Versicherungsvertreter, etc.) umsatzsteuerpflichtige Einnahmen. Das heißt in Ihren Leistungen sind entweder 7% oder 19% Umsatzsteuer enthalten, die sie dann an das Finanzamt abführen müssen. Dieser Umsatzsteuer können Sie die Vorsteuer, die in Ihren Betriebsausgaben enthalten ist, gegenrechnen.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Möglichkeit, auf Umsatzsteuererklärungen zu verzichten und weder Umsatzsteuer an das Finanzamt zu bezahlen, noch Vorsteuer vom Finanzamt herauszubekommen.

 

Wann können Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden?

Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden möchten, darf Ihr Vorjahresumsatz nicht über 17.500 Euro liegen und Ihr aktueller Jahresumsatz voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen. Gründen Sie Ihr Unternehmen mitten im Jahr, so darf Ihr Umsatz im Rumpfwirtschaftsjahr hochgerechnet auf das ganze Jahr 17.500 Euro nicht überschreiten.

Sollten Sie wider Erwarten doch über eine der Grenzen kommen, müssen Sie für das jeweilige Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Auch wenn Sie unterhalb der Grenzen liegen, können Sie freiwillig eine Umsatzsteuererklärung abgeben (wenn dies für Sie von Vorteil ist) – Sie sind dann allerdings 5 Jahre an die Vorsteuer-/ Umsatzsteuerverrechnung gebunden.

 

 

Ist die Kleinunternehmerregelung für mich sinnvoll?

Vor allem für Dienstleister, die ihre Rechnungen hauptsächlich an Privatpersonen stellen, kann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein – Sie müssen Ihren Kunden dann keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

Wenn Sie Ihre Rechnungen hauptsächlich an (vorsteuerabzugsberechtigte) Unternehmen schreiben, spielt es in der Regel für Ihre Kunden keine große Rolle, ob Sie „Kleinunternehmer“ sind oder nicht. Die Unternehmen bekommen nämlich im Rahmen ihrer nächsten Umsatzsteuervoranmeldung die an Sie bezahlte Vorsteuer vom Finanzamt wieder zurückerstattet.

Ob eine Kleinunternehmerregelung sinnvoll für Sie ist, ist unter anderem auch abhängig von der Höhe Ihrer Investitionen. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, bekommen Sie in der Regel die Vorsteuer von Ihren Anschaffungen vom Finanzamt zurückerstattet – als Kleinunternehmer ist dies nicht möglich.

Die Entscheidung für oder gegen Kleinunternehmerregelung ist eine weitreichende Entscheidung und sollte deshalb unbedingt im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder einer Businessplan-Erstellung zusammen mit einem erfahrenen Berater getroffen werden.

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