Zuschussprogramm: Eingliederungszuschuss

Stellen Unternehmen Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen ein, so können diese Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten beantragen.

Im Normalfall darf der Eingliederungszuschuss 50 % des Arbeitsentgelts nicht überschreiten und höchstens für 12 Monate gewährt werden. Handelt es sich jedoch um schwer behinderte oder sonstige behinderte Menschen, kann der Zuschuss auf 70 % des Arbeitsentgelts angehoben und für insgesamt 24 Monate gezahlt werden.

Betrifft der Eingliederungszuschuss Arbeitnehmer im Alter über 50 Jahre, kann der Zuschuss sogar auf 36 Monate verlängert werden.

Nähere Auskünfte gibt Ihnen die Bundesagentur für Arbeit oder Ihr Existenzgründungsberater.

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