Zuschussprogramm: Ausbildungsbonus für förderungsbedürftige Jugendliche
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Bilden Arbeitgeber besonders förderungsbedürftige Jugendliche aus, so können diese Unternehmen Zuschüsse vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragen.
Besonders förderungsbedürftig sind …
- … Jugendliche, die schon im Vorjahr oder bereits früher die allgemein bildende Schule verlassen haben,
- … die ich erfolglos beworben haben (im Vorjahr oder früher),
- … und die einen Hauptschulabschluss, Sonderschulabschluss oder keinen Schulabschluss haben bzw. lernbeeinträchtigt sind oder soziale Probleme haben.
Der Zuschuss beträgt maximal 6.000 Euro.
Nähere Informationen bekommen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit oder von Ihrem Gründungsberater.
>> zu Beratungsanfrage
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