An wen müssen die Beiträge bezahlt werden?

Die zuständige Behörde für die Unfallversicherung ist die entsprechende Berufsgenossenschaft. An diese muss auch der Beitrag zur Unfallversicherung gezahlt werden. Alle restlichen Säulen der Sozialversicherung laufen über die gesetzlichen Krankenkassen. Sie müssen als Arbeitgeber die einzelnen Beiträge also nicht an die jeweiligen Träger einzeln überweisen.

Der Arbeitgeber ist natürlich für die korrekte Berechnung und die fristgerechte Abgabe verantwortlich.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitnehmer ausführlich über die Wahl einer geeigneten Krankenkasse. Die Beiträge unterscheiden sich hier teilweise extrem. Als Arbeitgeber müssen Sie ja nahezu die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge zahlen – Sie haben also ein nachvollziehbares Interesse daran, dass sich Ihre Mitarbeiter kostengünstig versichern. Holen Sie sich mehrer Angebote von Krankenkassen ein und sprechen Sie mit Ihrem Arbeitnehmer darüber.