Wie hoch sind die Beiträge und wer zahlt diese?

 

Die Beiträge zur Unfallversicherung müssen Sie als Arbeitgeber komplett alleine tragen. Mit der Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten Ihrer Arbeitnehmer versichert. Die zuständige Behörde ist die entsprechende Berufsgenossenschaft. Es gibt hier keine einheitlichen Beiträge, da sich die Beitragshöhe an Gefahrenklassen orientiert. Die Unfallversicherung für Brückenbauer wird z.B. höher sein als bei einem Büroangestellten.

Die weiteren Sozialversicherungen werden in der Regel jeweils zu 50% von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die ungefähre Höhe der jeweiligen Beiträge und Belastung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer entnehmen Sie der folgenden Aufstellung (Die Zahlen sind Erfahrungswerte der Vergangenheit und können unter Umständen abweichen. Die genauen Beiträge erfahren Sie von der zuständigen Berufsgenossenschaft). Die Beiträge beziehen sich immer auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers.

Krankenversicherung: AN ca. 7,3 %, AG ca. 7,3 %, Gesamt ca. 15,5 %

Pflegeversicherung: AN ca. 0,975 %, AG ca. 0,975 %, Gesamt ca. 1,95 % bzw. ca. 2,20 % (kinderlos)

Rentenversicherung: AN ca. 9,95 %, AG ca. 9,95 %, Gesamt ca. 19,9 %

Arbeitslosenversicherung: AN ca. 1,4 %, AG ca. 1,4 %, Gesamt ca. 2,8 % bzw. ca. 3,3 % (ab 2010)

Summe: AN ca. 20,525 %, AG ca. 19,625 %, Gesamt ca. 40,15 %

Beispiel: Stellen Sie einen Mitarbeiter ein, der ca. 2.500,00 Euro brutto im Monat verdienen soll, ist mit folgenden Belastungen zu rechnen: Der Arbeitnehmeranteil (ca. 20,525 %) beträgt ca. 513,13 Euro (dieser wird wie die Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten) und der Arbeitgeberanteil (ca. 19,625 %) beträgt ca. 490,63 Euro (dieser wird zusätzlich zum Bruttolohn entrichtet). Die Gesamtkosten für den Mitarbeiter einschließlich Arbeitgeberanteil betragen somit ca. 2.990,63 Euro.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, feste Mitarbeiter einzustellen, sollten Sie die Vorgehensweise auf jeden Fall mit einem versierten Existenzgründungsberater besprechen.

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