Wer ist unfallversichert?
>> Leistungen der Unfallversicherung
Unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts sind Arbeitnehmer und Auszubildende immer gesetzlich unfallversichert. Des weiteren sind Landwirte, Kinder (in Kindergärten und Kindertagesstätten), Schüler, Studenten, Zivilhelfer, Katastrophenschutzhelfer, Blut- und Organspender immer gesetzlich unfallversichert.
Als Selbständiger sind Sie in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert, können sich aber freiwillig versichern. Eine Ausnahme hierzu bildet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – selbständige Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Masseure, Fußpfleger, Hebammen, Bademeister, Logopäden, Kranken- und Altenpfleger sind z.B. pflichtversichert.