Leistungen der Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften beinhaltet idealerweise folgende Leistungen:

  • Heilbehandlung (Kosten für Ärzte, Arznei-, Verbands- und Heilmittel, Krankenhausaufenthalt)
  • Verletztengeld (bis zu 80 % des Bruttolohns, maximal jedoch der Nettolohn, für den Zeitraum in dem kein Lohn gezahlt wird, maximal jedoch 78 Wochen)
  • Berufshilfe (Umschulung, Ausbildung in einem anderen Beruf, Übergangsgeld – wenn der alte Beruf aufgrund des Unfalls nicht mehr möglich ist)
  • Leistungen zur sozialen Rehabilitation (vorwiegend Wohnungshilfe, Haushaltshilfe, Kraftfahrzeughilfe, psychosoziale Betreuung und Rehabilitationssport)

  • Verletztenrente (wenn durch Unfall oder Berufskrankheit die Erwerbsfähigkeit über 20 % und für mindestens 26 Wochen gemindert ist)
  • Pflegegeld (bei Pflegebedürftigkeit)
  • Sterbegeld (bei Unfalltod, für die Hinterbliebenen)
  • Hinterbliebenenrente (Höhe richtet sich nach Alter, Erwerbs- bzw. Berufsfähigkeit, Zahl der Kinder)
  • Waisenrente (Halbwaise erhalten 20 %, Vollwaise 30 % des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen)
  • Rentenabfindung (wenn Erwerbsfähigkeit um 40 % oder mehr gemindert und das 18 Lebensjahr vollendet ist)

Ob es für Sie sinnvoll ist, eine Unfallversicherung abzuschließen, besprechen Sie bitte mit Ihrem Existenzgründungsberater.

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