Existenzgründerzuschuss

Existenzgründerzuschuss ist der Überbegriff für sämtliche Zuschüsse die Existenzgründer im Rahmen ihrer Unternehmensgründung beantragen können. Da unzählige Möglichkeiten der Bezuschussung für Existenzgründer – abhängig von Branche, Investitionen, Standort, usw. bestehen – gibt es nicht DEN Existenzgründerzuschuss.

Wenn Gründer vom Existenzgründerzuschuss sprechen, so meinen sie meistens den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt. Diesen Existenzgründerzuschuss können Sie beantragen wenn Sie

– … aus der Arbeitslosigkeit gründen (ALG 1)
– … einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 von mehr als 150 Tage haben
– … die geplante Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden
– … wenn die letzte Existenzförderung nach SGB III länger als 24 Monate her ist
– … und wenn Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wenn Sie sämtliche Voraussetzungen für den Existenzgründerzuschuss erfüllen, hängt die Zusage vom Arbeitsamt davon ab, ob Sie die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee sowie Ihre persönliche Eignung glaubhaft darstellen können.

Dies erfolgt durch das Vorlegen u.a. eines professionellen Businessplan, einer fachkundigen Stellungnahme sowie Lebenslaufs. Gerade beim Businessplan sollte darauf geachtet werden, dass Investitionsplan, Finanzierungsplan, Rentabilitätsrechnung, Umsatzplanung, Kostenplanung, ggfs. Liquiditätsplan realistisch und in sich stimmig sind. Da Sie in der Regel nur eine Chance haben, den Existenzgründerzuschuss zu beantragen, empfehlen wir Ihnen, den Businessplan in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Berater zu erstellen.

Sehr gerne wird von unseren Existenzgründern das Existenzgründerzuschuss-Paket in Anspruch genommen. Dabei erstellen wir in Zusammenarbeit mit Ihnen Ihren individuellen Businessplan, erstellen Ihnen die fachkundige Stellungnahme und unterstützen Sie bei sämtlichen Antragsmodalitäten. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich ein Angebot für Ihr individuelles Existenzgründerzuschuss-Paket erstellen zu lassen.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, den Existenzgründerzuschuss zu beantragen, dann tun Sie es auch – alles andere wäre klassisches Geld Verschenken. Die Höhe des Existenzgründerzuschuss liegt etwa bei ihrem bis dato erhaltenen Arbeitslosengeld 1 zuzüglich 300 Euro im Monat. Diese Summe wird Ihnen 6 Monate ausbezahlt, danach haben Sie die Möglichkeit eine Fortführung des Existenzgründerzuschuss zu beantragen, im Rahmen derer Sie weitere 9 Monate jeweils 300 Euro pro Monat kassieren können.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung von Ihrem Existenzgründerzuschuss. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Sie!

Weiterführende Links zum Thema Existenzgründerzuschuss:

Gründungszuschuss Voraussetzungen, Existenzgruenderzuschuss, Gründerzuschuss, Existenzgründungszuschuss, Gründungszuschuss Arbeitsamt, Fachkundige Stelle