Am 31. März 2011 läuft mit dem KfW-Startgeld eines der beliebtesten Darlehensprogramme für Existenzgründer aus. Abgelöst wird es vom sogenannten KfW-Gründerkredit. Dieser neue KfW-Gründerkredit unterscheidet sich vom bisherigen KfW-Startgeld im Wesentlichen in folgenden Punkten:

1) Die maximale Kreditsumme beträgt jetzt 100.000 Euro (vorher 50.000 Euro) pro Antragsteller. Das heißt bei einer Existenzgründung zu Zweit, können nun bis zu 200.000 Euro beantragt werden.

2) Der Betriebsmittelbedarf darf höchstens 30.000 Euro der Kreditsumme ausmachen.

3) Bis zu einer Höhe von 25.000 Euro wird seitens der KfW-Bank kein Liquiditätsplan mehr verlangt.

Die restlichen Rahmenbedingungen (Antragstellung über Hausbank, 80% Haftungsfreistellung, kein Eigenkapitalnachweis erforderlich, usw.) bleiben unverändert.