Nahezu jedes Bundesland bietet seinen Gründern die Möglichkeit, sich staatlich gefördert durch akkreditierte Beratungsinstitutionen auf dem Weg in eine geplante Selbständigkeit unterstützen zu lassen. In Baden Württemberg wurde dieses Förderprogramm nun komplett überarbeitet. Statt bis dato höchstens 3 Tage werden künftig bis zu 6 Tage gefördert. Die Gründungsberatungen dürfen nur noch von geprüften Gründungsberatern durchgeführt werden. Die Tagessätze dieser Berater liegen in der Regel bei 800,00 Euro – mit dem neuen Förderprogramm müssen Sie lediglich einen Eigenanteil von 180,00 pro Tag bzw. 22,50 Euro pro Stunde entrichten. Voraussetzung für eine Bewilligung des Zuschusses ist, dass Sie diesen vor der eigentlichen Gründung beantragen.
Wie eingangs erähnt, gibt es auch in anderen Bundesländern vergleichbare Programme mit ähnlichen Konditionen – kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne.