In den vergangenen 4 Monaten mussten wir im Rahmen unserer Existenzgründungsberatungen feststellen, dass die Agentur für Arbeit mit ihrer restriktiven Gründungszuschuss-Vergabe weit über das gesetztes Einsparungsziel (800 Mio. von 1,8 Mrd. Euro p.a.) hinausschießt. In den letzten Monaten gingen die Gründungen mit Gründungszuschuss um etwa 80% (!) zu den Vergleichsmonaten im Jahre 2011 zurück. Dies liegt allerdings in der Hauptsache daran, dass viel weniger Gründungszuschuss-Anträge gestellt worden sind. Den meisten Gründern wird in einem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur mitgeteilt: „Sie haben sowieso keine Chance…“
Das ist so allerdings nicht ganz richtig! Wir haben einige unserer Kunden auf die Gespräche mit der Arbeitsagentur vorbereitet, gemeinsam auf den Zuschuss zugeschusterte Businesspläne erstellt und gegebenenfalls auch Widerspruch gegen Ablehnungen eingelegt – und dabei recht gute Erfahrungen gemacht.
Wir können allen Gründern nur empfehlen: Stellen Sie auf jeden Fall den Antrag, erarbeiten Sie einen professionellen Businessplan aus dem hervorgeht, dass Sie den Zuschuss benötigen (Liquiditätsplan!) und legen Sie immer Widerspruch ein, falls Sie im ersten Schritt eine Ablehnung bekommen.
Viel Erfolg!