Wie bereits in unseren News am 21. Mai 2011 berichtet, werden beim Gründungszuschuss der Arbeitsagentur folgende Änderungen in Kraft treten:

  1. Gründungszuschuss wird von einer Muss- zu einer Kannleistung
  2. ALG 1 Restanspruch wird von 90 auf 150 Tage erhöht
  3. Reduzierung des ersten Auszahlungszeitraums von 9 auf 6 Monate (dafür Verlängerung der zweiten Auszahlungsphase)

Geplanter Start für diese Änderungen war der 1. November 2011. Der Start wird sich nun wohl um einige Wochen verzögern, da der Bundesrat in der dafür anberaumten Sitzung von seinem Veto-Recht Gebrauch gemacht und das entsprechende Gesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen hat. Da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, kommt es zwar in den Vermittlungsausschuss, es wird jedoch nicht erneut zwischen den Parteien verhandelt.

Nächster Schritt ist die Abstimmung im Bundestag – hier ist eine Kanzlermehrheit (also mindestens 311 Stimmen der 620 Abgeordneten) notwendig. Da diese Mehrweit als sehr wahrscheinlich gilt, ist der Start des neuen Gründungszuschusses mit dem Veto des Bundesrates nur um ungewisse Zeit verzögert worden. Falls Sie sich für eine Existenzgründung in den nächsten Tagen / Wochen entschieden haben, möchten wir Ihnen raten, diese gegebenenfalls etwas vorzuziehen, um nicht das Risiko der vollzogenen Gesetzesänderungen einzugehen.