Im Rahmen der Abrechnungsunterlagen zum Gründercoaching Deutschland mussten bis dato die Überweisung der Summe aus Eigenanteil plus Mehrwertsteuer auf die gesammte Beratungssumme nachgewiesen werden – bei Vollausschöpfung 400,00 Euro Eigenanteil + 760,00 Euro MwSt. (19% MwSt. von 4000,00 Euro). Neu ist jetzt, dass nur noch die Zahlung des Eigenanteils gegenüber der KfW nachgewiesen werden muss. Außerdem wird jetzt auch akzeptiert, wenn der Eigenanteil des Gründers via Lastschriftverfahren bezahlt wird.
Neuerung bei den Abrechnungsunterlagen zum Gründercoaching Deutschland
Von Reichelmann|2010-07-19T11:32:29+01:00Juli 19th, 2010|Allgemein|Kommentare deaktiviert für Neuerung bei den Abrechnungsunterlagen zum Gründercoaching Deutschland