KfW-Genussrechtsprogramm
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Mit diesem Programm möchte die KfW-Bankengruppe die Eigenkapital-Basis von kleinen und mittleren Unternehmen stärken. In Kooperation mit Beteiligungsgesellschaften, welche bei der KfW akkreditiert sein müssen, wird den Unternehmen ein nachrangiges Genussrechtskapital zur Verfügung gestellt. In der Handelsbilanz stellt dieses Kapital Eigenkapital dar, steuerlich wird es hingegen als Fremdkapital behandelt.
Das Genussrechtskapital kann für folgende Zwecke beantragt werden:
- Finanzierung von Wachstumsinvestitionen
- Finanzierung von Maßnahmen, welche die wirtschaftliche Situation des Unternehmens deutlich verbessern
- Umstrukturierungen der Passivseite (reicht nicht als alleiniger Finanzierungsgrund)
- Nachfolgeregelungen
Die maximale Höhe der Beteiligungen liegt bei 5.000.000 Euro
Weitere Informationen erhalten Sie bei der KfW Bankengruppe oder von Ihrem Existenzgründungsberater.