Selbständige Nebentätigkeit zum ALG II – Bezug

Auch neben dem Arbeitslosengeld II können Sie nach Rücksprache mit Ihrer Agentur für Arbeit selbständig tätig werden – und das auch mehr als 15 Stunden pro Woche. Allerdings wird ein Großteil davon mit Ihrem Arbeitslosengeld II verrechnet.

Mehr Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Existenzgründungsberater.>> zur Beratungsanfrage