Teilamortisationsleasing oder Vollamortisationsleasing

Teilamortisationsleasing

Die Leasingraten decken nur einen Teil der Anschaffungskosten ab, die Grundmietzeit ist demnach auch deutlich kürzer als die mögliche Nutzungsdauer des Leasingobjekts. Der Vertrag eines Teilamortisationsleasings kann unterschiedlich gestaltet werden.

Möglich ist …

  • … eine Andienoption, bei der der Leasingnehmer dem Leasinggeber nach Ablauf des Grundmietzeit das Leasingobjekt zum erwarteten Zeitwert abkauft.
  • … ein Kündigungsrecht, welches bei Wahrnehmung zur Folge hat, dass der Leasingvertrag nach der vereinbarten Grundlaufzeit einfach beendet wird.
  • … eine Mehrerlösbeteiligung, die dem Leasingnehmer einen Erlösanteil garantiert, wenn der Leasinggegenstand nach Ablauf der Grundmietzeit vom Leasinggeber veräußert wird und der wahre Zeitwert (erzielter Preis) höher ist als der kalkulierte Zeitwert.
  • … eine Mindererlöserstattung, bei der der Leasingnehmer die Differenz zwischen kalkuliertem und tatsächliche erzieltem Zeitwert ausgleichen muss.

Vollamortisationsleasing

Das Vollamortisationsleasing wird häufig dann verwendet, wenn es um Leasingobjekte geht, die schnell an Wert verlieren, z.B. PCs. Beim Vollamortisationsleasing wird der volle Anschaffungswert, die entsprechenden Zinsen, Verwaltungskosten etc. vollständig vom Leasingnehmer bezahlt. Die Leasingraten sind deshalb beim Vollamortisationsleasing in der Regel höher als beim Teilamortisationsleasing. Eigentümer aber bleibt während der Grundmietzeit der Leasinggeber.

Der Leasingvertrag kann so gestaltet werden, dass der Leasingnehmer nach Ablauf der Grundmietzeit das Leasingobjekt einfach zurückgibt, den Vertrag unter Anpassung der Leasingraten verlängert oder das Leasingobjekt dem Leasinggeber abkauft.