Wer ist Mitglied und zahlt wieviel Beitrag?
Im Grundsatz sind alle Unternehmen in Deutschland Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK). Mit der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt wird automatisch auch die zuständige IHK über Ihre Unternehmensgründung informiert.
Nicht Pflichtmitglied können sein:
- Freiberufler (außer in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft)
- Handwerksbetriebe (außer das Geschäftsmodell beinhaltet auch einen nicht-handwerklichen Betriebsteil)
- Landwirtschaftliche Betriebe (bei rein landwirtschaftlicher Tätigkeit)
Alle Mitglieder der IHK sind auch beitragspflichtig. Die Beiträge orientieren sich an der Leistungskraft der Unternehmen und setzen sich aus einem Grundbetrag und einer Umlage zusammen.
Erfüllen Sie gewisse Voraussetzungen, können Sie eine Freistellung vom Beitrag beantragen:
- Sie können eine Freistellung beantragen, wenn Sie nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragen sind und jährlich weniger als 5.200 Euro Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb erzielen.
- Sie können eine Freistellung beantragen, wenn Sie als Handwerksbetrieb bei der IHK und der Handwerkskammer Mitglied sind und der Umsatz aus dem nicht-handwerklichen Betriebsteil unter 130.000 Euro liegt.
- Sie können eine Freistellung beantragen, wenn Sie als natürliche Person Existenzgründer sind und innerhalb der letzten 5 Wirtschaftsjahre vor Ihrer Unternehmensgründung keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder aus der Land- und Forstwirtschaft erzielt haben und Ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht über 25.000 Euro liegt. Des weiteren dürfen Sie in den letzten 5 Wirtschaftsjahren nicht mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 1/10 an einer Kapitalgesellschaft beteiligt gewesen sein. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, so müssen Sie für das Haushaltsjahr Ihrer Gründung sowie für das folgende Jahr weder Umlage noch Grundbeitrag bezahlen. Im dritten und vierten Jahr sind Sie dann noch von der Umlage befreit.
Die Beantragung einer möglichen Befreiung sollten Sie im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder Businessplan-Erstellung mit einem erfahrenen Berater besprechen. >> zur Beratungsanfrage