Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige soll nun über den 31.12.2010 hinaus verlängert werden, außerdem wird die Berechnungsgrundlage verändert, was eine Vervierfachung der Beitragssätze zur Folge haben kann. Bis zum 31.12.2010 kann die Mitgliedschaft gekündigt werden. Wird dieser Termin versäumt, ist eine reguläre Kündigung frühestens wieder 5 Jahre nach Beginn der Versicherung möglich.

 Über weitere Entwicklungen in diesem Bereich werden wir Sie hier auf unserer News-Seite weiter auf dem Laufenden halten.