Kfz-Versicherung

Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung, welche in Deutschland Pflicht ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug teil- oder vollkasko zu versichern.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Eingeschlossen sind Schäden an Fahrzeugen, an Fahrzeuginsassen, an Fußgängern und an Radfahrern.

Um den Schaden am eigenen Auto abzusichern, müssen Sie eine Kaskoversicherung abschließen. Hierbei haben Sie die Wahl zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sturm, Hagel, Glasbruch, Brand, Wildunfälle oder Diebstahl entstehen, nicht jedoch für Unfälle, die der Versicherte selbst verschuldet hat.

Die Vollkaskoversicherung hingegen zahlt bei selbstverschuldeten Unfällen und bei Schäden durch Vandalismus. Darüber hinaus beinhaltet sie selbstverständlich sämtliche Leistungen einer Teilkaskoversicherung.

Wenn Sie ihr Auto bisher nur privat benutzt haben und es ab sofort auch geschäftlich (nach der Existenzgründung) nutzen möchten, müssen Sie dies Ihrer Versicherung mitteilen, damit ein vollständiger Schutz gewährleistet ist.