Factoring
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Was ist Factoring?
Factoring bedeutet, dass Unternehmen die offenen Forderungen gegenüber ihren Kunden an eine Factoringgesellschaft verkaufen. Die Factoringgesellschaft bezahlt also die ausstehende Rechnungssumme sofort an das Unternehmen und bemüht sich dann selbst um den Rechnungsausgleich seitens der Kunden des Unternehmens.
Als Gegenleistung erhält die Gesellschaft einen prozentualen Anteil der Rechnungssumme. Die Höhe des Prozentsatzes bemisst sich daran, welche Aufgaben die Factoringgesellschaft übernimmt.
Welche Aufgaben erfüllt eine Factoringgesellschaft?
Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, eine Factoringzusammenarbeit auszugestalten. Im Wesentlichen geht es allerdings um drei Hauptaufgaben von Factoringgesellschaften:
- Finanzierung – Die Finanzierung ist für die meisten Unternehmen das Hauptmotiv für eine Zusammenarbeit mit einer Factoringgesellschaft. Die offene Rechnungssumme wird den Unternehmen (abgesehen von einem Sicherheitsbehalt) unmittelbar nach der Abtretung bereitgestellt. Dies gewährleistet den Unternehmen – eine von Kundenzahlungen unabhängige – Liquidität.
- Delkredere – Beim „echten“ Factoring übernimmt die Factoringgesellschaft die Delkrederefunktion. Das heißt, sie übernimmt das Risiko und somit die Haftung für einen Forderungsausfall. Zahlt also ein Kunde z.B. aufgrund von Insolvenz nicht, so bleibt das Unternehmen davon unberührt.
- Mahnwesen – Auf Wunsch übernimmt die Factoringgesellschaft das Debitorenmanagement, Mahnwesen bzw. das Inkasso. Das Unternehmen kann sich somit wertvolle Arbeitszeit sparen und diese an anderer Stelle effizienter einsetzen.
Für wen macht Factoring Sinn?
Natürlich muss individuell abgewogen werden, ob Factoring sinnvoll ist, und wenn ja, in welcher Form. Grundsätzlich kann man sagen:
Factoring eignet sich insbesondere für Unternehmen …
- … mit hauptsächlich gewerblichen Kunden
- … mit einer durchschnittlichen Rechnungssumme von über 200 Euro
- … mit überwiegend kurzfristigen Forderungen
- … mit hoher Kundenfluktuation
Was kostet Factoring?
Die Factoringgesellschafen lassen sich Ihre Leistungen in der Regel mit einer umsatzanteiligen Gebühr bezahlen. Werden alle drei Aufgabenbereiche (Finanzierung, Delkredere und Mahnwesen) von der Factoringgesellschaft übernommen, so müssen Sie für inländische Forderungen mit einer Gebühr zwischen 0,75 und 1,5 % vom Bruttoumsatz rechnen. Für ausländische Forderungen verdoppeln sich die Gebühren in etwa.
Die individuelle Höhe der Gebühr ist vor allem abhängig von der Branche, der Rechnungshöhe, der Zahl der Kunden etc.
Falls Sie im Rahmen Ihrer Existenzgründung mit dem Gedanken spielen, Ihre Forderungen an Factoringgesellschaften abzutreten, sollten Sie dies im Einzelnen mit einem Experten (Existenzgründungsberater) kalkulieren.>>Zur Beratungsanfrage