Gründercoaching Deutschland 50%
- >> Gründercoaching Deutschland 90% (bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit)
>> Gründercoaching Deutschland 50%
Allgemeines
Im Vergleich zum Gründercoaching Deutschland 90% muss Ihre Gründung beim 50% Programm nicht aus der Arbeitslosigkeit erfolgt sein.
Auch das Gründercoaching 50% ist ein bundesweit einheitliches Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF). Sie erhalten 50% nicht-rückzahlbaren Zuschuss (in den neuen Bundesländern gibt es sogar 75%) auf Beratungsleistungen bis zu einem Gesamthonorar von maximal 6.000 Euro.
Die wesentlichen Voraussetzungen des 90% Programms treffen hier nicht zu – es müssen lediglich folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ihre Gründung darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- Der Berater muss in der KfW Beraterbörse gelistet sein und für das Gründercoaching freigeschaltet sein.
Wie läuft eine Beratung mit dem 50%-Zuschuss genau ab?
Schritt 1: Antrag stellen
Der Antrag ist bei den zuständigen Regionalpartnern der KfW zu stellen. Hierbei hilft Ihnen Ihr Gründungsberater. >> zur unverbindlichen Beratungsanfrage
Schritt 2: Beratung
Sobald Sie eine Bewilligung über den Zuschuss erhalten haben, schließen Sie mit Ihrem Existenzgründungsberater einen Coachingvertrag und Sie können sofort mit der Existenzgründungsberatung starten. Der Coachingvertrag muss spätestens 8 Wochen nach der Zusage der KfW an den Regionalpartner geschickt werden.
Schritt 3: Die Abrechnung
Damit der Zuschuss auch tatsächlich bei Ihnen ankommt, müssen Sie diverse Abrechnungsunterlagen wie die Gesamtrechnung des Beraters, den Abschlussbericht des Beraters, sämtliche endgültigen Bewilligungsbescheide und einen Kontoauszug als Zahlungsbeleg beim Regionalpartner einreichen.
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