Tragfähigkeitsbescheinigung
Für viele gut ausgebildete Arbeitslose ist eine Existenzgründung ein guter Weg, ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Voraussetzung, um bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss, Einstiegsgelder sowie weitere Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, zu beantragen, ist die Vorlage einer fachkundigen Stellungnahme, der sogenannten Tragfähigkeitsbescheinigung.
Fachkundige Stellen, die eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen dürfen, sind nach § 57 SGB III Absatz 2 Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern sowie Berufsverbände und Kreditinstitute. Darüber hinaus dürfen auch Unternehmens- und Steuerberater fachkundige Stellungnahmen abgeben. Bei einer der fachkundigen Stellen wird der von der Agentur für Arbeit an den Beantragenden ausgehändigte Antrag auf Ausstellung einer Tragfähigkeitsbescheinigung zusammen mit dem Businessplan sowie u.a. Lebenslauf, Zeugniskopien sowie sonstigen Befähigungsnachweisen eingereicht. Der Antragstellende hat das Recht, eine bestimmte fachkundige Stelle zu wählen. Die Kosten für die Tragfähigkeitsbescheinigung werden von der Agentur für Arbeit nicht erstattet.
Die fachkundige Stelle gibt in der Tragfähigkeitsbescheinigung eine Stellungnahme ab, ob das Leistungsangebot konkurrenzfähig und die eingeschätzten Umsätze, Betriebsergebnisse vor Steuern sowie der voraussichtliche Kapitalbedarf realistisch erscheinen. Weiterhin muss die fachkundige Stelle angeben, ob sie dem Antragsteller unterstützende Dienstleistungen wie Betreuung oder Schulungen anbietet und ob sie das Unternehmenskonzept insgesamt als tragfähig einschätzt. Auch wird der mögliche Erfolg der Selbständigkeit nach persönlicher und fachlicher Eignung des Gründungswilligen beurteilt.
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