Rentenversicherung

Während der Existenzgründung ist die Frage zu den Kosten der Altersvorsorge ein wichtiger Punkt. Selbständige können eine private Altersvorsorge abschließen oder sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterversichern. Die Höhe der Beiträge wird von der Rentenversicherungsanstalt auf Anfrage mitgeteilt. Es ist wichtig, zu wissen, dass der Selbständige die vollen Beiträge, einschließlich des Arbeitgeberanteils zu entrichten hat. Der Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten zur Altersvorsorge zeigt die kostengünstigste Alternative mit dem höchsten Effekt.

Einige Berufsgruppen sind von der freien Wahl zur Altersvorsorge – auch bei Selbständigkeit – ausgenommen und müssen weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Diese Berufsgruppen schließen vor allem die Gesundheitsberufe unterhalb der Ärzte ein und zusätzlich Personen, die einer Scheinselbständigkeit nachgehen. Während letztere lediglich 50 % der Beiträge zu bezahlen haben, da sie für die Rentenversicherung als Angestellte angesehen werden, müssen alle anderen Berufsgruppen den vollen Beitrag allein entrichten. Um genau zu erfahren, welche Berufsgruppen weiterhin rentenversicherungspflichtig sind, empfiehlt sich eine Anfrage bei der Rentenversicherungsanstalt.

Selbständige mit einem Verdienst von unter 400 Euro sind von der Rentenversicherungspflicht befreit. Bei Überschreiten dieser Grenze wird der volle Beitrag fällig. In Absprache mit der Rentenversicherungsanstalt anteilig zum Einkommen – jedoch der gesamte Beitrag – und nicht der übliche Regelbeitrag eines freiwillig Versicherten.

Bei Fragen rund um eine geeignete Rentenversicherung im Rahmen Ihrer Existenzgründung / Selbständigkeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!