Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) ist auch für Selbständige keine Pflichtversicherung, die zwingend abgeschlossen werden muss, sondern sie ist vollkommen freiwillig. Die Pflicht in dem Wort hat seinen Ursprung in der Schadenersatzpflicht, die sich ergibt, wenn einer anderen Person oder Sache fahrlässig (oder sogar grob fahrlässig) Schaden zugefügt wurde. Um diese Schäden abdecken zu können, gibt es die Privathaftpflichtversicherung. Wie der Name ebenfalls nahelegt, ist das eine Versicherung für den Ersatz von eventuell entstehenden Schäden im privaten Bereich und hat mit einem Unternehmen nichts zu tun. Existenzgründer können im Rahmen ihrer Privathaftpflichtversicherung (PHV) keinen Versicherungsfall, der sich aus ihrer Selbstständigkeit ergibt, geltend machen. Selbst, wenn der Geschäftssitz des Unternehmens in privaten Räumen liegt, ist streng zwischen der Geschäftstätigkeit und dem privaten Bereich zu unterscheiden.
Die verschiedenen Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Pakete für die Privathaftpflichtversicherung (PHV) an. Manche bieten für Sach- und Personenschäden eine einzige Deckungssumme an, andere unterscheiden in deren Höhe zwischen Sach- und Personenschäden. Es muss im Einzelfall abgewogen werden, welche der Varianten günstiger ist. Das hängt sicherlich auch davon ab, welche Schäden zu erwarten sind. Ein Haushalt mit Kindern wird vielleicht eine höhere Deckungssumme auch für Sachschäden benötigen als ein reiner Erwachsenenhaushalt.
Für die geschäftlichen Belange müssen Existenzgründer eine Unternehmenshaftpflichtversicherung abschließen. Sie hat im Grunde dieselbe Aufgabe wie die Privathaftpflichtversicherung, gilt jedoch für die unternehmerische Tätigkeit und Schäden, die in deren Zusammenhang entstehen können.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Existenzgründung eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) abschließen möchten, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir klären gerne Ihre Fragen.