Buchführungspflicht

Die Buchführungspflicht gilt nicht pauschal für alle Unternehmen, vielmehr unterscheiden sich die gesetzlichen Vorschriften. Alle Unternehmer, die als Kaufleute im Sinne von Paragraph eins des Handelsgesetzbuches (§1 HGB) sind, werden zur Buchführung verpflichtet. Das umfasst alle Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister und insbesondere alle Aktiengesellschaften, GmbHs, Unternehmergesellschaften (UG) und eingetragene Kaufmänner. Gewerbetreibende ohne Eintrag im Handelsregister sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind erst zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet, sobald der jährlich erwirtschaftete Gewinn die Schwelle von 50.000 Euro überschreitet oder der Jahresumsatz höher als 500.000 Euro ist.

Freiberufler nach § 18 EStG unterliegen nicht der Buchführungspflicht, gleiches gilt für Forst- und Landwirte sowie sonstige, nicht ins Register eingetragene Unternehmen die die oben genannten Grenzwerte nicht überschreiten. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein in kaufmännischer Art und Weise organisierter Geschäftsbetrieb nicht zwingend erforderlich ist.

Zu beachten ist, dass eine gesetzlich nicht vorgeschriebene Buchführungspflicht Existenzgründer nicht von der Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Unterlagen entbindet. Die Befreiung von der Buchführungspflicht gestattet lediglich den Verzicht auf die ordnungsgemäße, doppelte Buchführung und die Erstellung einer ordentlichen Bilanz. Trotzdem müssen alle Selbstständigen und Existenzgründer reguläre Steuererklärungen abgeben und ihr Einkommen im Rahmen einer Einnahmenüberschuss-Rechnung ermitteln und gegebenenfalls auch belegen können.

An dieser Stelle noch einmal zusammenfassend die mit der Buchführungspflicht erforderlichen Teilaufgaben des Rechnungswesens:

-Gewinnermittlung nach §4 Abs. 1 EStG

-Jahresabschluss in Form von Bilanz und GuV(Gewinn- und Verlustrechnung)

-doppelte Buchführung

Wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Existenzgründung Unterstützung bei sämtlichen Fragen rund um die Buchhaltung bzw. die Buchführungspflicht benötigen, nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.