Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder Mensch, der im Berufsleben steht, muss sich darüber Gedanken machen, was geschieht, wenn er aus gesundheitlichen Gründen plötzlich oder schleichend nicht mehr in der Lage ist, die volle Leistungskraft zu entwickeln und damit Einkommenseinbußen in Kauf nehmen muss. Selbstverständlich besteht dieses Risiko auch für Existenzgründer bzw. Selbständige. Hier greift die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ihre Leistungen werden ausbezahlt, wenn „mindestens 50 % der Leistungsfähigkeit auf Grund von Unfall, Körperverletzung oder Kräfteverfall für mindestens drei Jahre verloren sind“ (aus den Versicherungsbestimmungen). Es muss beachtet werden, dass nicht der volle Einkommensausfall ersetzt wird, sondern lediglich ein Teil, der es dem Versicherten ermöglichen soll, weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Die Höhe dieser monatlich zu erbringenden Geldleistung im Versicherungsfall ist in den jeweiligen vertraglichen Bestimmungen festgehalten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung darf nicht mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung verwechselt werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Existenzgründer und Unternehmer besonders wichtig, denn sie tragen ein besonders hohes Risiko im Falle der Berufsunfähigkeit während ihrer Selbständigkeit.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu einem sehr geringen Teil noch in der gesetzlichen Rentenversicherung verankert, jedoch nur, wenn der Versicherte vor dem 2. Januar 1961 geboren wurde. Selbst dann sind die im Fall der Berufsunfähigkeit gezahlten Renten sehr gering. Darum wird eine private Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig. Sie kann mit einer normalen Lebensversicherung gekoppelt sein oder auch einzeln abgeschlossen werden.

Bei Fragen rund um eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige / Existenzgründer kontaktieren Sie uns bitte einfach – wir helfen Ihnen gerne.