Arbeitslosenversicherung
Sie haben die Möglichkeit, sich im Rahmen Ihrer Existenzgründung freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Im Falle eines Scheiterns Ihrer Selbstständigkeit können Sie dann Arbeitslosengeld beziehen. Um eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige abschließen zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Möglich ist eine freiwillige Versicherung für alle Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler.
Sie müssen in den letzten 24 Monaten vor der Existenzgründung mindestens 12 Monate als pflichtversicherter Arbeitnehmer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt oder alternativ Arbeitslosengeld I bezogen haben. Der Bezug von Arbeitslosengeld II reicht als Voraussetzung nicht aus. Zudem muss Ihre wöchentliche Arbeitszeit als Selbstständiger mindestens 15 Stunden betragen. Um sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, ist es erforderlich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbständigkeit einen entsprechenden Antrag bei der örtlichen Agentur für Arbeit zur stellen.
Wenn Sie sich im Jahre 2011 selbstständig machen belaufen sich die monatlichen Beiträge auf 38,33 Euro für Westdeutschland und 32,60 Euro für Ostdeutschland. Für das Jahr 2012 verdoppeln sich dann die Beiträge auf 76,65 Euro (West) bzw. 65,20 (Ost). Für den Fall, dass Sie sich erst im Jahre 2012 selbstständig machen, zahlen Sie im Gründungsjahr noch die günstigeren Beiträge. Neben einer monatlichen Zahlung kann für die Beiträge auch eine jährliche Einmalzahlung wählen.
Wie lange Sie im Falle einer Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, hängt wie bei Arbeitnehmern auch von der Dauer Ihrer Einzahlungen ab. In der Regel beträgt sie etwa die Hälfte der Zeit für die einbezahlt wurde. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach Ihrer Qualifikation. Hierzu werden die Versicherten in vier Qualifikationsgruppen eingeteilt. Haben Sie beispielsweise ein Hochschulstudium erhalten Sie etwa das Doppelte an Leistungen, wie ein Versicherter ohne Berufsausbildung.
Bei Fragen rund um die Arbeitslosenversicherung für Selbständige wenden Sie sich einfach an uns – wir helfen Ihnen gerne!