Umsatzsteuervoranmeldung
Mit einer Umsatzsteuervoranmeldung teilen Sie dem Finanzamt die Differenz zwischen erhaltener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer mit. Übersteigt die Summe der Umsatzsteuer die Vorsteuer, so müssen Sie diesen Differenzbetrag an das Finanzamt abführen. Im umgekehrten Falle erhalten Sie eine Gutschrift. Wenn Sie ein Kleingewerbe mit einem Jahresumsatz unter 17500 Euro anmelden, können Sie die sogenannte Kleinunternehmerregelung wählen, wodurch die Umsatzsteuerpflicht entfällt. Sie sind dann allerdings auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Die Höhe des zu erwartenden Umsatzes geben Sie bereits vor der Existenzgründung in Ihrem Businessplan an.
Für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es feste Fristen. Im Jahr der Existenzgründung und im Jahr danach müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich einreichen. Danach hängen die Fristen von der Höhe der Steuereinnahmen ab. Sind diese unter 1000 Euro pro Jahr kann auf die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verzichtet werden. In diesem Falle reicht eine Jahres-Umsatzsteuererklärung zusammen mit der Einkommenssteuererklärung aus. Bei Steuereinnahmen von 1000 Euro bis 7500 Euro im Vorjahr geben Sie im Folgejahr jeweils vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Bei Beträgen über 7500 Euro ist eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich.
Seit dem Jahre 2005 können Sie die Umsatzsteuervoranmeldung nur noch elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Anmeldungen in Papierform werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen angenommen. Die meisten Buchhaltungsprogramme haben eine Schnittstelle zum ELSTER-Formular des Finanzamtes, mit dem Sie die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch einreichen können.