Umsatzsteuer Identifikationsnummer

Ist das Gewerbe angemeldet, wird der Unternehmer (Existenzgründer) vom Finanzamt einen Fragebogen erhalten, der ausgefüllt werden muss. Nach Prüfung erhält der Unternehmer eine Steuer-Nummer, die nur für sein Unternehmen gilt und die er bei jedem Schriftwechsel mit dem Finanzamt und auf jeder Rechnung angeben muss.

Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt.-ID Nr.) wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Sie dient der Erleichterung des Warenverkehrs zwischen Unternehmen innerhalb der EU.

Durch die Umsatzsteuer Identifikationsnummer ist es möglich, Waren innerhalb der EU zu verkaufen und zu kaufen, ohne dafür eine Mehrwertsteuer berechnen oder bezahlen zu müssen, wenn das Geschäft zwischen zwei Unternehmen abgewickelt wird. Der liefernde Unternehmer ist verpflichtet, zu überprüfen, ob die Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt.-ID Nr.) des Geschäftspartners gültig ist. Eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern, die auch elektronisch erfolgen kann, liefert die gewünschte Auskunft. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass der Name des Unternehmens bzw. Unternehmers genau so geschrieben wird, wie bei der Anmeldung des Gewerbes. Ein Schreibfehler kann dazu führen, dass die Umsatzsteuer Identifikationsnummer nicht gefunden wird, selbst wenn die sonstigen Angaben des Unternehmens richtig sind.

Auch Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, können diese Umsatzsteuer Identifikationsnummer beantragen und erhalten, wenn Ihr Geschäft europaweit abgewickelt wird und von Unternehmen zu Unternehmen (B2B) gehandelt wird.

Wenn Sie Fragen zur Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt.-ID Nr.) oder zu deren Beantragung oder Verwendung haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir helfen Ihnen gerne!