Subunternehmen

Was zeichnet ein Subunternehmen eigentlich aus? Vergibt ein Bauherr Aufträge an einen Bauunternehmer, erbringt dieser in der Regel nicht alle Arbeiten selbst, sondern vergibt wiederum Aufträge an die sogenannten Subunternehmer, die auch als Nachunternehmer bezeichnet werden. Somit würden Sie als Subunternehmen Teilleistungen erbringen. Das Besondere an dieser Konstellation ist jedoch, dass der Bauherr, der das gesamte Objekt in Auftrag gegeben hat, mit Ihrem Subunternehmen keine vertragliche Beziehung eingeht, da sein Vertragspartner ausschließlich z.B. der Bauunternehmer ist, der von ihm beauftragte wurde.

Für Sie und Ihr Subunternehmen ist demzufolge einzig und allein der Bauunternehmer, der auch als Hauptunternehmer bezeichnet wird, Ansprechpartner in allen Fragen. Treten Mängel bei den von Ihrem Subunternehmen erledigten Arbeiten auf, kann z.B. der Bauunternehmer die Beseitigung von Ihnen verlangen denn auch für die Abnahme der Arbeiten ist dieser verantwortlich. Subunternehmen werden gern in der Baubranche, der Logistikbranche, im Handwerk oder der Dienstleistungsbranche angefordert.

Erhalten Sie von einem Unternehmen einen Auftrag, bei dem Sie als Subunternehmen tätig werden, dürfen muss z.B. der Bauherr allerdings damit einverstanden sein.

Möchten auch Sie in die Selbstständigkeit wechseln und zukünftig ein Subunternehmen leiten, benötigen Sie für Ihre Existenzgründung in jeden Fall einen Businessplan, der Ihnen einerseits bei der Verwirklichung Ihrer Pläne behilflich ist und andererseits für eventuelle Kredite oder finanzielle Zuschüsse benötigt wird.