Sachgründung

Im Rahmen einer Existenzgründung müssen sich die Gründer für eine geeignete und zulässige Gesellschaftsform entscheiden. Entscheidet man sich für eine Kapitalgesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so steht man als Gründer vor der Wahl, das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro entweder in Form von eingebrachten Anlagen und Gegenständen, oder aber als Bar-Einzahlung aufzubringen.

Ob im Einzelfall eine Sachgründung angestrebt werden sollte, geht aus den im Businessplan festgehaltenen, individuellen Besonderheiten dieser speziellen Unternehmung hervor. Bei den Überlegungen zur Gründungart ist zu beachten, dass der Betriebsmittel-Erwerb durch einen Gesellschafter während der Gründungsphase unter Umständen eine Sachgründung darstellt. Dies hätte zur Folge, dass eine versteckte Sachgründung angenommen werden könnte. Eine Sachgründung muss allerdings ordnungsgemäß als solche gekennzeichnet und eingetragen sein. Unter Umständen sind mit einer Sachgründung höhere finanzielle Risiken verbunden als im Falle einer Bar-Gründung, die Inanspruchnahme kompetenter Beratung ist bei dieser Option unverzichtbar.

Sachgründungen erfordern unter anderem ein Inventar mit genauer Beschreibung der eingebrachten Anlagen und Gegenstände. Eine Bestätigung der wertmäßigen Angemessenheit der Einlagen muss in Form eines Sachgründungsberichts auf Grundlage einer Bewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen erfolgen. Diese Bewertung ist unter Umständen sehr kosten- und zeitintensiv, deswegen tendieren viele Unternehmer zu einer Bargründung mit anschließender Beschaffung der Geschäftsausstattung aus dem Kapitalstock.

Besprechen Sie das Pro und Contra einer Sachgründung auf jeden Fall mit Ihrem Existenzgründungsberater.