Reisegewerbe anmelden
Als Reisegewerbe werden Unternehmen bezeichnet, die überwiegend oder vollkommen ohne eigene Gewerberäume auskommen. Das können Schausteller auf Rummelplätzen, Verkaufsstände auf Märkten, Straßenverkäufer oder die Vertreter an der Haustür sein. Dieses Gewerbe hat seinen Ursprung in den „fahrenden Händlern, Artisten, Musikern und Theatern“ des Mittelalters, die es auch heute durchaus noch gibt. Die Handwerksgesellen auf Wanderschaft, die „fahrenden Handwerker“ sind auch heute noch typische Reisegewerbe. Diese Handwerksgesellen benötigen natürlich den Gesellenbrief, bevor sie als reisende Handwerker auf Wanderschaft gehen können.
Das Reisegewerbe muss wie jedes andere Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet sein. Es wird eine sogenannte Reisegewerbekarte ausgestellt, wenn die Eignung für dieses Gewerbe vorhanden ist. Das Gewerbeamt verlangt dafür beim Anmelden ein polizeiliches Führungszeugnis von dem Gewerbetreibenden. Liegen Vorstrafen, mangelnde Zuverlässigkeit oder Polizei-Aufsicht vor, wird das Ausstellen der Reisegewerbekarte versagt. Deren Genehmigung kann mit Auflagen verbunden sein oder zeitlich begrenzt sein. Es ist auch möglich, dass diese Begrenzungen und Auflagen nachträglich festgelegt werden.
Heute wie damals wird dieses Gewerbe zum Teil argwöhnisch betrachtet, obwohl es ein genauso seriöses Unternehmen wie jedes andere ist. Natürlich muss auch dieses Unternehmen gut durchdacht und geplant sein, um erfolgreich sein zu können.
Wenn Sie Ihre Existenzgründung in Form eines Reisegewerbes planen und Unterstützung benötigen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir helfen Ihnen gerne!