Rechtsformen

Bevor das Unternehmen gegründet wird, muss sich der Existenzgründer über die Rechtsform des künftigen Unternehmens Gedanken machen.

Es gibt drei grundsätzliche Typen von Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Das sind die Personengesellschaften, die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften.

Die hauptsächlichen Unterschiede liegen in der Haftung des Unternehmens bei Insolvenz oder anderem Verlust. Personengesellschaften haften grundsätzlich mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen für die Verluste des Unternehmens oder der Gesellschaft, während die Kapitalgesellschaften lediglich bis zur Höhe des gezeichneten Kapitals haften. Jedoch gibt es hier viele Ausnahmen, die den Gesellschafter über die Beschränkung des gezeichneten Kapitals hinaus in Anspruch nimmt. Diese Ausnahmen sind vor Gründung des Unternehmens zu prüfen.

Auch bei den Rechtsformen der Personengesellschaften gibt es große Unterschiede bei der Haftung. So wird ein stiller Teilhaber einer OHG (offene Handelsgesellschaft) nur bis zur Höhe seiner Einlage in die Haftung genommen, während der Hauptgesellschafter mit seinem gesamten persönlichen Eigentum für die Schulden der Gesellschaft haftet. In einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) dagegen haften alle Gesellschafter mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen, wenn nicht etwas anderes in einem Gesellschaftervertrag festgelegt wurde.

In Genossenschaften schließlich ist jedes Mitglied der Genossenschaft Miteigentümer und wird am Gewinn und Verlust der Genossenschaft entsprechend der Höhe seiner Einlagen anteilig beteiligt, aber nicht darüber hinaus.

Wenn Sie unter der Vielzahl an möglichen Rechtsformen sich nicht sicher sind, welche am besten für Sie geeignet ist, sollten Sie diese Frage unbedingt mit einem versierten Berater im Rahmen einer Existenzgründungsberatung diskutieren.

Nehmen Sie dazu einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.