Plausibilitätsprüfung

Mit Hilfe der Plausibilitätsprüfung wird untersucht, ob wirtschaftliche Zusammenhänge stimmig sind. Dies kann sich sowohl auf Sachverhalte, die in der Vergangenheit liegen beziehen, als auch solche, die sich erst künftig ereignen werden.

Angehende Existenzgründer müssen ihre gesamte Unternehmensplanung so gestalten, dass sie einer Plausibilitätsprüfung von verschiedenen Stellen standhalten wird. So ist die Bereitstellung von Fördergeldern durch das Arbeitsamt, aber z.B. auch durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entscheidend davon abhängig, dass der eingereichte Businessplan die Plausibilitätsprüfung besteht. Auch private Kreditinstitute nehmen hinsichtlich des Businessplans eine ganz genaue Plausibilitätsprüfung vor und sind in der Regel nicht bereit, beim Vorliegen größerer Unstimmigkeiten Darlehen zu vergeben.

Bei einer Plausibilitätsprüfung des Unternehmensplans wird insbesondere darauf geachtet, dass bestimmte Größen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. So sollten Umsatz und Materialeinsatz sowie Personalaufwand je nach Branche eine sinnvolle Relation haben. Auch die Umsatzrendite, also der prozentuale Anteil des Gewinns an den gesamten Erlösen, darf weder zu klein (dann wäre das Unternehmen unrentabel) noch zu hoch (kaum realistisch) sein. Auch die Wachstumsraten über mehrere Jahren müssen sich in einem angemessenen Rahmen bewegen, um den Anforderungen einer Plausibilitätsprüfung zu genügen. Darüber hinaus wird das Augenmerk bei der Plausibilitätsprüfung auch immer auf das gesamte Unternehmenskonzept gerichtet. Dabei muss ein positives Urteil über die Marktchancen der Geschäftsidee des Gründers gefällt werden können.