Kleinunternehmer

Ein Kleinunternehmer ist in mancherlei Hinsicht besser gestellt als größere Marktteilnehmer. Spezielle Regelungen des Gesetzgebers wie die Kleinunternehmerregelung erleichtern Existenzgründern die Rechenschaftslegung solange bestimmte Umsatz- und Gewinnschwellen nicht überschritten werden.

Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass Kleinunternehmer nicht zur Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt verpflichtet sind. Um diese Regelung für sich in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Der Umsatz im Kalenderjahr muss inklusive der darauf zu zahlenden Steuern weniger als 17,500 Euro betragen haben, die Erwartungen bezüglich dieser Kennzahl für das aktuelle/kommende Kalenderjahr sollen unter 50,000 Euro liegen.

Dementsprechend sind die voraussichtlichen Zahlen zum Gesamtumsatz in den ersten Betriebsjahren bei der Erstellung des Businessplans möglichst realistisch zu schätzen. Gesetzliche Grundlage dieser Regelung für Kleinunternehmer ist § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

Wer sich als Existenzgründer dazu entscheidet, zunächst keine Umsatzsteuer abzuführen kann entsprechend auch keine Vorsteuer berechnen. Investitionen in Büro- und Geschäftsausstattung müssen dann zum Bruttopreis erworben werden, den auch der Endkunde entrichtet. Auf der anderen Seite kann ein Kleinunternehmer einem Privatkunden unter Umständen seine Produkte und Leistungen zu einem attraktiven Preis anbieten, da er nicht verpflichtet ist, dem Kunden die Mehrwertsteuer zu berechnen und anschließend an das Finanzamt abzuführen. In der Regel werden Existenzgründer die Entscheidung, ob Sie die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen wollen oder nicht, vom erwarteten Investitionsvolumen während des ersten Jahres abhängig machen.