Kleingewerbe

Nicht jede Existenzgründung muss sehr hohe Umsätze erzielen, bei vielen Existenzgründern ist dies auch nicht das Ziel, zumindest nicht in der ersten Zeit nach erfolgter Gründung. Wer langsam wachsen möchte oder wessen Unternehmen auf Grund seines Unternehmensgegenstandes absehbar eher geringere Umsätze generiert, kann ein Kleingewerbe anmelden und z.B. auch von der Sonderregelung für Kleinunternehmer profitieren. Die Anmeldung eines Kleingewerbes (Personen-Unternehmen) kostet in der Regel nicht mehr als 30 Euro.

Für ein Kleingewerbe ist die vom Finanzamt geforderte Buchhaltung wesentlich vereinfacht. Es muss lediglich eine einfache Überschussrechnung erstellt werden, bei der alle Ein- und Ausgaben gegenüber gestellt werden.

Kleinunternehmer (vs. Kleingewerbe!) kann sein, wer im Jahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz macht. Wenn Umsätze unter dieser Grenze zu erwarten sind, kann ein Existenzgründer entscheiden, ob er umsatzsteuerpflichtig sein möchte oder nicht (Kleinunternehmerregelung). Es lohnt sich, die Umsatzsteuerpflicht nicht in Anspruch zu nehmen, wenn es keine großen Anschaffungen gibt. Denn wird keine Umsatzsteuer abgeführt, kann auch die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden. Es ist ebenfalls wichtig zu wissen, dass die Umsatzsteuer für das gesamte Jahr rückwirkend fällig wird, wenn der Umsatz die jährliche Höchstgrenze von 17.500 Euro übersteigt. Es ist zu empfehlen, sich sofort mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen, wenn absehbar ist, dass die Umsatzgrenze überschritten wird, um die Umsatzsteuerschuld nicht zu hoch werden zu lassen.

Wenn Sie eine Existenzgründung mit einem Kleingewerbe bzw. als Kleinunternehmer planen, sollten Sie dies unbedingt im Vorfeld mit einem erfahrenen Berater abklären. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf – wir unterstützen Sie gerne!