Ich AG
Der Begriff Ich AG wurde durch die Autoren des Hartz-Konzeptes geprägt. Hinter der Ich AG stand der Gedanke, die Arbeitslosenzahlen zu reduzieren, indem Arbeitssuchenden der Schritt zur Existenzgründung nahegelegt, beziehungsweise vereinfacht wurde. Sie sollte als Maßnahme dienen, Arbeitslosen den Weg in die Selbständigkeit zu ermöglichen, beziehungsweise zu erleichtern. Der Begriff Ich AG stand für Einzelunternehmen gründungswilliger Arbeitsloser, die nach Vorlage eines groben Businessplans einen Existenzgründungszuschuss erhielten. Das Konzept der Ich AG wurde ab 2006 durch den Gründungszuschuss für Empfänger des Arbeitslosengeldes I ersetzt.
Empfänger des Arbeitslosengeldes II können diesen, die Ich AG ersetzenden Zuschuss nicht erhalten. Sie können ein Einstiegsgeld beantragen, dass ihnen nach Prüfung des Gründungskonzeptes durch den jeweiligen Bearbeiter und einer fachkundigen Stelle bei Gründung für eine hauptberufliche Tätigkeit für maximal 24 Monate gewährt werden kann. Die Prüfung des Konzeptes zur Gründung erfolgt auf Basis des zu erstellenden Businessplanes. Es besteht kein Rechtsanspruch für die Gewährung des Einstiegsgeldes.
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gewährt: Die erste Phase beginnt mit der Bewilligung des Antrages und dauert neun Monate. In dieser Zeit erhält der Gründer einen Zuschuss in Höhe seines letzten Arbeitslosengeldes I und zusätzliche 300 Euro zur sozialen Absicherung. Wenn alle Voraussetzungen für den Anspruch vorliegen, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf die Bewilligung. Wie einst bei der Ich AG kann die Arbeitsagentur den Antrag nicht ablehnen. (gültig bis April 2012)
In Phase zwei erhält der Existenzgründer noch die 300 Euro zur sozialen Absicherung, wenn das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit noch nicht ausreicht. Hierfür besteht kein Rechtsanspruch und die Bewilligung liegt im Ermessen des zuständigen Bearbeiters.
Das Wort Ich AG wurde in Deutschland zum Unwort des Jahres 2002 gekürt. Diese Kür begründete die Jury des Vereins „Sprachkritische Aktion Unwort des Jahres“ damit, dass eine einzelne Person keine Aktiengesellschaft bilden könne und dass durch den irreführenden Kunstnamen „Ich AG“ die Schicksale arbeitsloser Menschen auf Börsenniveau heruntergeschraubt und durch eine Wortschöpfung kosmetisch schön geredet würden. Wenn Sie Fragen zur Ich Ag bzw zum Gründungszuschuss haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.