Gründungskosten

Der Begriff Gründungskosten beinhaltet alle Kosten, die im Rahmen einer Existenzgründung von der initialen Geschäftsidee bis zur tatsächlichen Aufnahme des regulären Geschäftsbetriebs anfallen. Anders ausgedrückt: Gründungskosten sind die von einem Existenzgründer zu leistenden Aufwendungen um selbstständig tätig werden zu können.

Die Gründungskosten unterscheiden sich von Fall zu Fall erheblich und setzen sich im Wesentlichen aus den Kosten für Gründungs- und Unternehmensberatung, Kosten für die Rechtsberatung, Anfangsinvestitionen in Betriebsmittel oder Warenerstausstattung sowie den im Rahmen der Gewerbeanmeldung entstehenden Kosten zusammen.

In den meisten Fällen sind die Gründungskosten insgesamt deutlich höher als nur die Aufwendungen für die Gewerbeanmeldung – ein Fakt, welcher von unerfahrenen Gründungswilligen gerne übersehen wird. Die zu erwartenden Gründungskosten sind bei der Erstellung des Businessplans im Einzelnen genau aufzuschlüsseln.

Um die Kosten zu optimieren, sollten sich die Gründer schon im Vorfeld der eigentlichen Existenzgründung ihrer Möglichkeiten bewusst sein. So beginnen zwar Körperschafts- und Einkommenssteuerpflicht erst mit der tatsächlichen Gründung – aber auch Kosten,  die einem Existenzgründer vor der Anmeldung des Gewerbes entstehen sind unter Umständen als „vorgezogene Betriebsausgaben“ ertragssteuerlich abzugsfähig.

Sofern das neu gegründete Unternehmen später tatsächlich Gewinne abwirft, wird das Finanzamt in der Regel nichts gegen diesen Abzug einwenden. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie dies für Ihre individuellen Gründungskosten im Vorfeld mit dem Finanzamt oder einem versierten Existenzgründungsberater klären. Auch die im Rahmen von Anfangsinvestitionen bezahlte Umsatzsteuer können so gegebenenfalls als Vorsteuer geltend gemacht werden, auch wenn diese Kosten vor der Gewerbeanmeldung entstanden sind.