Gründerkredit

Eine Existenzgründung und damit der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit erfordert in vielen Fällen zunächst einmal hohe Investitionen, um beispielsweise Produktionsmaschinen oder Waren einzukaufen und Geschäftsräume anzumieten. Über eine entsprechende Liquidität verfügen Existenzgründer in aller Regel nicht, sodass einer der ersten Schritte im Rahmen einer Existenzgründung häufig zu einem potentiellen Kreditgeber für einen Gründerkredit führt.

Grundlage für die Vergabe eines Gründerkredites ist ein hieb- und stichfester Businessplan. Im Rahmen der Existenzgründung stehen viele Personen vor der Frage, ob sie sofort mit dem Unternehmensaufbau starten oder vorab etwas Zeit in die Erstellung von einem Businessplan investieren sollen. Kapitalgeber fordern in Deutschland in aller Regel im Rahmen der Beantragung von einem Gründerkredit einen Businessplan. Mit der Hilfe des Businessplans kann der Kreditgeber das Potenzial der Existenzgründung abschätzen und schnell erkennen, ob die Existenzgründung realistisch geplant und die mit der Existenzgründung verbundenen Risiken vom Existenzgründer korrekt eingeschätzt werden. Aus diesem Grund stellt das Erstellen von einem Businessplan stets den ersten Schritt im Rahmen der Beantragung eines Gründerkredites dar.

Die berufliche Selbstständigkeit kann mit der Aufnahme von einem Gründerkredit in Angriff genommen werden. Ein solcher Gründerkredit ist für den Existenzgründer vor allem dann unverzichtbar, wenn das vorhandene Eigenkapital nicht für die Gründung des eigenen Unternehmens ausreichen sollte.
Das Vorlegen von einem Businessplan ist eine wichtige Voraussetzung für die positive Vergabe von einem Gründerkredit. In diesem findet der Kreditgeber alle relevanten Informationen über die jeweilige Art des Unternehmens sowie den möglichen Gewinn. Wenn der Businessplan vom Kreditgeber genehmigt wurde, steht der Vergabe von einem kostengünstigen Gründerkredit letztlich nichts mehr im Wege.