Geschäftsgründung

Der Begriff Geschäftsgründung wird oft synonym mit Firmengründung und Existenzgründung verwendet, ist jedoch etwas weniger gebräuchlich. Der Begriff Geschäftsgründung bezieht sich auf die Aufnahme z.B. eines Gewerbes in Form einer selbstständigen Tätigkeit.

Eine Geschäftsgründung ist weitaus mehr als der mit der Gewerbeanmeldung verbundene Gang zum Gewerbeamt. Eine Existenzgründung muss, möglichst unter Zuhilfenahme erfahrener Existenzgründerberater, sorgfältig vorbereitet werden. Zunächst muss natürlich eine erfolgsversprechende Geschäftsidee vorliegen. Diese Geschäftsidee muss in einem Businessplan ausformuliert und weiter erarbeitet und verbessert werden. Der Businessplan enthält neben der Erläuterung des hinter der Geschäftsgründung stehenden Geschäftsmodells zahlreiche Modellrechnungen und Angaben zu den beteiligten Personen (=Existenzgründer).

Das Gründungskonzept kann, obwohl er seine Daseinsberechtigung nach erfolgter Geschäftsgründung nicht verliert, quasi als Leitfaden zur Geschäftsgründung verstanden werden. Wer als Existenzgründer einen ordentlichen Businessplan erstellt, läuft kaum Gefahr, wesentliche Aspekte der Geschäftsgründung und der beruflichen Selbstständigkeit zu übersehen oder zu vernachlässigen. Der Businessplan vereinfacht und strukturiert qualifizierte Entscheidungen seitens der Existenzgründer, etwa hinsichtlich der Finanzierung, Inanspruchnahme von Fördermitteln oder der Wahl der notwendigen und geeigneten Versicherungen. Auch die persönliche Eignung der Gründer und eventueller Qualifizierungsbedarf werden im Rahmen der Erstellung eines guten Businessplans beleuchtet. Wenn alle der bei der Businessplanerstellung auftauchenden Fragen zufriedenstellend beantwortet wurden, steht der Gewerbeanmeldung und damit der formalen Geschäftsgründung nichts mehr im Wege.