Existenzgründerzuschuss

Der Existenzgründerzuschuss wird Empfängern des Arbeitslosengeldes I gewährt, die sich aus der bestehenden Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen. Sind die Fördervoraussetzungen für die Bewilligung formal erfüllt, darf die Arbeitsagentur den Antrag auf einen Existenzgründerzuschuss seit 28.12.2011  auch ablehnen, denn seitdem besteht kein Rechtsanspruch mehr auf die Gewährung dieses Zuschusses.

Der Existenzgründerzuschuss wird in zwei Phasen gewährt. Die erste Phase beginnt mit dem Tag der Gewährung des Zuschusses und dauert sechs Monate. Während dieser Zeit erhält der ehemals Arbeitslose einen Zuschuss in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes I und zusätzlich 300 Euro für die Bezahlung der Sozialversicherung. Es ist hierbei jedoch darauf zu achten, dass nun für alle Sozialkosten wie Krankenkasse, Rentenversicherung usw. selbst aufzukommen ist und dass diese Kosten die 300 Euro bei Weitem übersteigen können. Es wird bei der Gewährung dieses Existenzgründerzuschusses davon ausgegangen, dass vom ersten Tag an gewinnbringende Umsätze aus dem zu gründenden Unternehmen generiert werden und dass der Existenzgründerzuschuss nicht viel mehr als eine kleine Unterstützung ist.

Die zweite Phase zur Gewährung des Zuschusses schließt sich an die erste Phase für weitere neun Monate an. Auf die Gewährung dieses zweiten Teils gibt es auch keinen Rechtsanspruch. Es liegt im Ermessensspielraum der zuständigen Berater, ob und in welchem Umfang dieser gewährt wird. In Phase zwei kann der Existenzgründerzuschuss nur noch die Summe in Höhe von 300 Euro zur sozialen Absicherung beantragt werden, der initiale Existenzgründerzuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes I entfällt jedoch vollständig.

Um alle Möglichkeiten einer eventuellen Förderung prüfen zu können und um ganz sicher zu gehen, dass der Wechsel in die Selbständigkeit erfolgreich ist, sollte vor der Bewerbung um einen Existenzgründerzuschuss unbedingt Kontakt zu einem Existenzgründungsberater aufgenommen werden. Wird hier das Geschäftsmodell als tragfähig angesehen, empfiehlt sich ein weiteres Gründungscoaching, um z.B. einen aussagekräftigen Businessplan für eine Finanzierung etc. zu entwickeln und den Start in die Selbständigkeit so reibungslos, schnell und erfolgreich wie möglich zu gestalten.

Bei Fragen rund um den Existenzgründerzuschuss der Arbeitsagentur nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf – Wir freuen uns auf Sie!