Betriebsform

Einzelhandelsbetriebe lassen sich über die sogenannte Betriebsform hinsichtlich des zugrundeliegenden Geschäftsmodells unterteilen und klassifizieren. Die Betriebsform ergibt sich aus dem Vorliegen und der konkreten Ausprägung gewisser Merkmale des Geschäftsmodells. Derartige Merkmale für den Einzelhandel sind die generelle Handelsstrategie (Produkte des täglichen Bedarfs oder nicht), der Preisstrategie (Discounter oder Hochpreis-Segment), Anzahl der Filialen und Außenstellen, und Kundenkreis (Groß- oder Einzelhandel) sowie demographische Zielgruppen. Die vorliegende Betriebsform ist entscheidend für die adäquate Beurteilung der Marktsituation und sollte im Rahmen des Businessplans ausführlich dargelegt werden. Die Marktanalyse wiederum ist die Basis der Finanzplanung als Kernstück eines Businessplans und einer erfolgreichen Existenzgründung.

Mit der Wahl und Einordnung seiner Betriebsform legt ein Handelsbetrieb seine Position innerhalb der Wertschöpfungskette vom Rohstoff bis zum Endkunden (Konsumenten) fest. Mögliche Betriebsformen für Handelsunternehmen, die oft auch im Unternehmensnamen geführt werden, sind etwa das Führen der Bezeichnung Cash&Carry, Warenhaus, oder Versandhandel mit oder ohne Onlineshop.

Der Begriff „Betriebsform“ wird oft mit dem auf den ersten Blick eine gewissen Ähnlichkeit suggerierenden Begriff „Rechtsform“ verwechselt. Gemeint ist mit „Rechtsform“ jedoch der rechtliche Status einer Existenzgründung / eines Unternehmens. Prinzipiell kann eine Existenzgründung in Form eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft, oder einer Kapitalgesellschaft erfolgen. Betriebsform bezieht sich dagegen ausschließlich auf die Art der Geschäftstätigkeit und deren Einordnung im Wertschöpfungsprozess.