1 Euro GmbH

Der Begriff „1 Euro GmbH“ ist ein umgangssprachlich verwendeter Begriff und sachlich so nicht richtig. Die „Ein Euro GmbH“ ist der umgangssprachliche Begriff für die Unternehmergesellschaft , deren rechtlich richtige Bezeichnung UG (haftungsbeschränkt) ist. Diese Bezeichnung muss Namensbestandteil des zu gründenden Unternehmens sein. Die Unternehmergesellschaft gestattet es, eine GmbH mit sehr geringem Startkapital zu gründen, das bisher bei 25.000 Euro lag. Nun ist es prinzipiell möglich, eine Kapitalgesellschaft mit einem Anfangskapital von einem Euro zu gründen. In diesem Fall wäre die Unternehmergesellschaft jedoch bereits insolvent, wenn der auch hier notwendige Notariatsvertrag zur Gründung abgeschlossen wurde und bezahlt werden muss. Insofern ist das Startkapital von mindestens einem Euro namensgebend für die 1 Euro GmbH, aber eher eine Notlösung als der vom Gesetzgeber angestrebte Regelfall. Eine stärkere Kapitalbasis ist absolut empfehlenswert.

Ein Existenzgründer muss sich genau überlegen, ob er eine UG gründet oder eine Personengesellschaft. Eine UG unterliegt denselben Steuern und Buchhaltungspflichten wie eine reguläre GmbH: Insbesondere die Körperschaftssteuer kann zu Beginn eines Unternehmens ein starker Kostenfaktor sein. Es ist festgelegt, das von 25 % des Jahresüberschusses eine Rücklage gebildet werden muss, die es der UG (1 Euro GmbH) letztendlich ermöglicht, in eine reguläre GmbH umgewandelt zu werden. Der Schutz zur Haftung nur bis zur Höhe des Eigenkapitals ist irreführend, denn der geschäftsführende Gesellschafter haftet u.U. wiederum mit dem gesamten persönlichen Eigentum, genau wie eine Personengesellschaft. Eine Kapitalgesellschaft ist nur sinnvoll, wenn der Geschäftsführer eine sonst nicht zum Unternehmen gehörende Person sein wird.

Bei Fragen zur Gründung einer 1 Euro GmbH wenden Sie sich einfach an uns – wir beraten Sie gerne!