Krankenversicherung / Pflegeversicherung / Krankentagegeld

Auch als Existenzgründer / Unternehmer sind Sie verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Sie haben dabei in der Regel die Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Für Selbständige ist hierbei vor allem die Absicherung der ersten 6 Krankheitswochen von großer Bedeutung. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, welche auch bei krankheitsbedingtem Ausfällen 6 Wochen ihren Lohn fortbezahlt bekommen, verdient ein Selbständiger im Krankheitsfall kein Geld mehr.

Privat oder Gesetzlich?

Wenn Sie vor Ihrer Selbständigkeit sozialversicherungspflichtig angestellt waren, können Sie sich in der Regel vollkommen frei zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (wenn notwendige Vorversicherungszeit erfüllt ist) und einer privaten Krankenversicherung entscheiden. Sie müssen jedoch in jedem Fall Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Bescheid geben, dass Sie sich selbständig machen werden.

Wenn Sie vor Ihrer Existenzgründung privat krankenversichert waren, können Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung zum Basistarif (ohne Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge) versichern.

Wenn Sie sich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden haben, ist es sehr schwer wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukommen.

Ein weiterer Nachteil der privaten Krankenversicherung ist, dass Sie für jedes Familienmitglied Beiträge bezahlen müssen, wohingegen bei der gesetzlichen Krankenversicherung unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen Beitragsfreiheit für Kinder und Ehegatten besteht.

Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige beträgt seit Januar 2009 ca. 14,9% (für Versicherte in der Künstlersozialkasse ca. 15,5%) (Stand 17.06.2010).

Wenn Sie Gründungszuschuss beziehen oder wenig verdienen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen geringeren Mindestbeitrag beantragen.

 

Pflegeversicherung

Wenn Sie als Selbständiger freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie hier auch pflegeversichert. Sie können sich aber natürlich auch privat pflegeversichern.

Krankentagegeld

Wenn Sie als Selbständiger z.B. aufgrund einer Krankheit für einen gewissen Zeitraum arbeitsunfähig ist, verdienen Sie in dieser Zeit normalerweise kein Geld. Um diese Einkommenseinbußen auszugleichen, gibt es für Sie die Möglichkeit, mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vertraglich Krankentagegeld zu vereinbaren. Im Falle einer Krankheit erhalten Sie dann in der Regel zwischen ca. 1,5 und 2 Jahren (bis eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird) ein vereinbartes Krankentagegeld.